"Vier Augen sehen mehr als zwei" hat Sprichwortcharakter, findet sich in vielen Sprachräumen1), weist unterschiedliche kulturhistorische Wurzeln2) auf und ist fester Bestandteil der (europäischen) Literatur3). Die Richtigkeit bzw der Wahrheitsgehalt der Grundaussage ist nach allgemeiner Anschauung so offensichtlich, dass eine besondere Beweisführung hiefür nicht erforderlich scheint. Der Ausgestaltung und Bedeutung des Vier-Augen-Prinzips im Zusammenhang mit dem Betriebsratsfonds soll im folgenden Beitrag nachgegangen werden.4)