EuGH 18.7.2013 C-426/11 Alemo-Herron ua
Art 3 Betriebs-übergangs-RL 2001/23/EG
Art 3 RL 2001/23/EG verwehrt es einem Mitgliedstaat vorzusehen, dass im Fall eines Unternehmensübergangs die Klauseln, die dynamisch auf nach dem Zeitpunkt des Übergangs verhandelte und abgeschlossene Kollektivverträge verweisen, gegenüber dem Erwerber durchsetzbar sind, wenn dieser nicht die Möglichkeit hat, an den Verhandlungen über diese nach dem Übergang abgeschlossenen Kollektivverträge teilzunehmen.