Eine erfolgreiche Arbeitsmarkverwaltung (Arbeitsmarktservice [AMS]) ist nicht jene, die möglichst reibungslos die Auszahlung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bewerkstelligt, sondern jene, die möglichst viele arbeitslos gewordene Menschen möglichst rasch wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrieren kann. Das AMS hat in diesem Zusammenhang zahlreiche Modelle von Wiedereingliederungsmaßnahmen, insb auch im Rahmen sozioökonomischer Betriebe und gemeinnütziger Leistungen, entwickelt. Durch das SRÄG 2012 ist dem AMS in einer eigenartigen Kooperation mit dem Pensionsversicherungsträger eine weitere Aufgabe zugewachsen, nämlich die berufliche Rehabilitation von Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf in der Dauer von zumindest sechs Monaten invalid (berufsunfähig)2) geworden sind. Aus Aktualitätsgründen beschränkt sich das Referat auf die Darstellung dieses neuen Typus der Umschulungstätigkeit des AMS und die sich dabei ergebenden rechtsdogmatischen Fragen. Zum besseren Verständnis erweist sich ein Rückblick auf die jüngere Rechtsgeschichte auf diesem Gebiet als nützlich.