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Grenzen des Warenverkaufs in Gastronomiebetrieben und Tankstellen: Dürfen VerkaufsmitarbeiterInnen beschäftigt werden?

Aus der Praxis - für die PraxisHannes SchnellerDRdA 2014, 270 Heft 3 v. 15.6.2014

Dieser Beitrag beschäftigt sich vor allem damit, ob Tankstellen- und Gastgewerbe an Sonntagen/Feiertagen in großem Umfang Waren verkaufen dürfen. Ebenso relevant ist die Frage der Kombination von Gewerbeberechtigungen; zB ob Handelsunternehmen, die über eine zusätzliche Gastgewerbe-Berechtigung verfügen, als "Scheingastgewerbe" in ihren Läden und Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen und während der sonstigen Ladenschlusszeiten (vor allem in der Nacht) Handel betreiben dürfen.

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