Dieser Beitrag beschäftigt sich vor allem damit, ob Tankstellen- und Gastgewerbe an Sonntagen/Feiertagen in großem Umfang Waren verkaufen dürfen. Ebenso relevant ist die Frage der Kombination von Gewerbeberechtigungen; zB ob Handelsunternehmen, die über eine zusätzliche Gastgewerbe-Berechtigung verfügen, als "Scheingastgewerbe" in ihren Läden und Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen und während der sonstigen Ladenschlusszeiten (vor allem in der Nacht) Handel betreiben dürfen.