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Replik zu Jabornegg, Anm zu OGH 9 ObA 133/12t DRdA 2013/53 (Nichtigkeit einer über das ArbVG hinausgehenden Betriebsratsfreistellung)

KorrespondenzAndreas GerhartlDRdA 2014, 168 Heft 2 v. 15.3.2014

In der E OGH 9 ObA 113/12t qualifizierte der OGH die gänzliche Dienstfreistellung eines Betriebsratsmitglieds für die Durchführung von Gewerkschaftsaufgaben "analog § 117 ArbVG" als gesetzwidrig und daher iSd § 879 ABGB nichtig. Im Folgenden wird kurz zur zustimmenden Besprechung dieser E durch Jabornegg in DRdA 2013/53, 522 Stellung genommen. Dabei wird insb auf die Kritik an meiner Entscheidungsbesprechung in ZAS 2013/37, 228 eingegangen.

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