In der E OGH 9 ObA 113/12t qualifizierte der OGH die gänzliche Dienstfreistellung eines Betriebsratsmitglieds für die Durchführung von Gewerkschaftsaufgaben "analog § 117 ArbVG" als gesetzwidrig und daher iSd § 879 ABGB nichtig. Im Folgenden wird kurz zur zustimmenden Besprechung dieser E durch Jabornegg in DRdA 2013/53, 522 Stellung genommen. Dabei wird insb auf die Kritik an meiner Entscheidungsbesprechung in ZAS 2013/37, 228 eingegangen.