In einigen Medienkommentaren war nach Abschluss des Koalitionsübereinkommens den Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP vorgeworfen worden, das Hauptaugenmerk sei zu sehr darauf gelegen, missliebige Anliegen des jeweiligen Gegenübers zu verhindern – mit dem Resultat, dass das Regierungsprogramm nur aus den verbleibenden, aber wenig spektakulären Gemeinsamkeiten bestehe. Sinnvoller wäre es nach Meinung dieser Kommentatoren gewesen, jeweils über den eigenen Schatten zu springen und den Kompromiss nicht im wechselseitigen Verhindern großer Projekte, sondern im wechselseitigen Ermöglichen derselben zu suchen und so die ersehnten großen Würfe zu schaffen. Es mag dahingestellt sein, ob dieser mediale Vorwurf gegenüber dem Verhandlungsergebnis in seiner Gesamtheit nun zutrifft oder nicht, für das Kapitel Arbeitsrecht1) kann jedenfalls festgestellt werden, dass hier genau der