Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (SRÄG 2012), BGBl I 2013/3 (78. Novelle zum ASVG) wurden für ab 1.1.1964 geborene Personen die befristeten Pensionen wegen geminderter Erwerbsfähigkeit sowie der mit BGBl I 2010/111 geschaffene Rechtsanspruch auf Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation1) abgeschafft.2) Weiters wurden in der AlV als Geldleistung bei Arbeitslosigkeit die neue Leistung Umschulungsgeld3) und in der KV aus dem neuen Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit die Geldleistung Rehabilitationsgeld4) geschaffen.