Trotz einer mittlerweile hohen Regelungsdichte im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung weisen sozialwissenschaftliche Untersuchungen zur Beschäftigungssituation überlassener Arbeitskräfte in Österreich nach wie vor auf deutliche Schutzdefizite hin. Nachteile gegenüber AN in "Standardbeschäftigungsverhältnissen" zeigen sich etwa in einer geringeren Erwerbsbeteiligung überlassener Arbeitskräfte, die mit häufigeren und längeren Phasen der Arbeitslosigkeit rechnen müssen, sowie in der geringeren Einbindung in berufliche Weiterbildungsprozesse.1) Einige dieser Probleme sind auch in der kürzlich in Kraft getretenen Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) angesprochen, deren Ziel es vorrangig ist, die RL 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Leiharbeit2) umzusetzen.