In jüngster Zeit wurden aus Anlass eines aktuellen Konflikts einige grundlegende Rechtsfragen zum Betriebsübergang virulent, die über den konkreten Fall hinaus diskussionswert erscheinen. So interessiert die prinzipielle Frage, ob die für AN nachteiligen arbeitsrechtlichen Konsequenzen eines Betriebsüberganges auch dann eintreten, wenn der Betriebsübergang ausschließlich deshalb vorgenommen wird, um eben diese nachteiligen arbeitsrechtlichen Konsequenzen herbeizuführen und dadurch weitere Verhandlungen über einen neuen KollV zu erübrigen.