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Neuregelungen in der Pensionsversicherung

AbhandlungenRudolf MüllerDRdA 2013, 99 Heft 2 v. 5.4.2013

Die Schriftleitung hat den Autor aufgrund seiner am 1.1.2013 neu übernommenen Funktion des Vorsitzenden der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung iSd § 108d ASVG (idF der Kommission) eingeladen, diesem den Problemen der PV gewidmeten Heft von DRdA Bemerkungen aus dem Blickwinkel der Aufgabenstellung dieser Kommission voranzustellen.1)1)Rudolf Müller beschäftigt sich im Folgenden aus Raum- und Zeitgründen nur mit dem ASVG und da wieder nur mit der Invaliditätspension. Das zur Invaliditätspension der ArbeiterInnen Gesagte gilt naturgemäß grosso modo auch für die Berufsunfähigkeitspension der Angestellten. Dabei geht es im Wesentlichen um die Bewertung von Neuregelungen in der Pensionsversicherung, die in vier Schritten erfolgt ist, nämlich durch die Budgetbegleitgesetze 2011 (Art 115 - 75. Novelle zum ASVG - ab 1.11.2011), und 2012 (ab 1.1.2012), durch das 2. Stabilitätsgesetz 2012 (Art 49 - 77. ASVG-Novelle - im hier interessierenden Teil in Kraft seit 1.1.2013) und schließlich durch das SRÄG 2012, BGBl I 2013/3 (ab 1.1.2014).

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