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Die Änderungen bei der SchülerInnenfreifahrt und der Lehrlingsfreifahrt durch die FLAG-Novelle 2012

Aktuelle SozialpolitikHelga Hess-KnappDRdA 2013, 82 Heft 1 v. 5.2.2013

1. Einleitung

Die Bundesarbeitskammer (BAK) hat am Projekt "Entlastung der BürgerInnen in Verwaltungsverfahren", das am 14.4.2009 von der Bundesregierung initiiert wurde, als Sozialpartnerin teilgenommen. Dabei wurden neben zahlreichen anderen Verwaltungsverfahren auch die wichtigsten Familienleistungen auf zu vereinfachende Verfahrensabläufe geprüft. Sehr hohe Vereinfachungspotenziale wurden im Bereich der SchülerInnenfreifahrt erkannt, welche die Eltern, Schulen, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Ministerien ab der Antragstellung bis zur Ausstellung und der Ausgabe der fertigen Ausweise betreffen. Bereits bei den Gesprächen zu diesem Projekt wurde sowohl von den Verkehrsverbünden als auch von der BAK eine Pauschalierung der SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt vorgeschlagen. Es wurde schnell klar, dass der effizienteste Weg dazu das Abgehen vom komplizierten Streckenkartensystem wäre. SchülerInnen und Lehrlinge sollten zur Fahrt - legitimiert durch einen Pauschalausweis - auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Einschränkung auf bestimmte Linien zur Freifahrt berechtigt werden. Die aufwändige Antragstellung und alle damit verbundenen Verwaltungsarbeiten könnten damit fast zur Gänze entfallen. Allfällige Leistungsausweitungen könnten durch Einsparungen bei der Verwaltung weitgehend kompensiert werden. Das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) ermöglicht die SchülerInnenfreifahrt derzeit nur für Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz im Inland und der Schule bzw der Lehrstelle und zur Berufsschule. Diese Form der Ausgestaltung ist nur durch die Ausstellung von individuellen und deswegen aufwändigen Streckenkarten möglich. Es wurde daher die Zweckmäßigkeit der geltenden Regelungen im FLAG hinterfragt, die trotz oder wegen des hohen Verwaltungsaufwandes und der starken Fallbezogenheit der Regelungen nicht sicherstellen können, dass alle SchülerInnen der unterschiedlichen Schultypen, alle Lehrlinge und sämtliche bildungsbezogenen Wegstrecken von der Freifahrt erfasst sind. Ursprünglich sollte durch das Streckenkartensystem eine sparsame und zweckmäßige Gebarung erreicht werden. Die derzeitige Form der Ausgestaltung ist jedoch aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes nicht geeignet, diese Gebarungsziele zu erreichen und einem modernen Bildungssystem gerecht zu werden. Durch die FLAG-Novelle 2012 wird es zu enormen Vereinfachungen bei der Verwaltung kommen und gleichzeitig wird die Lebensrealität der SchülerInnen und Lehrlinge viel besser abgebildet.

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