1. Allgemeines zum betrieblichen Disziplinarwesen
Ein betriebliches Disziplinarwesen1) bedeutet eine formalisierte Wahrnehmung von Pflichten des AN aus dem Arbeitsvertrag bzw die formalisierte Ahndung entsprechender Pflichtverletzungen. In der sozialen Wirklichkeit stellt es sozusagen ein betriebliches Sonderstrafrecht dar.2)