Das Entgelt ist sowohl für die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge nach dem ASVG als auch für die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer von Bedeutung. Dass der Entgeltbegriff in weiten Bereichen des ASVG und des EStG zwar im Ergebnis übereinstimmt, im Detail aber doch abweicht, soll der vorliegende Beitrag aufzeigen. Dabei wird erkennbar, dass die Unterschiede im Entgeltbegriff nicht immer durch die unterschiedliche Zielsetzung von ASVG und EStG gerechtfertigt werden können.