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Der Entgeltbegriff im Steuer- und Beitragsrecht

AbhandlungenTina Ehrke-Rabel1)1)Tina Ehrke-Rabel leitet das Institut für Finanzrecht an der Karl-Franzens-Universität, wo sie lehrt und forscht. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen und europäischen Unternehmenssteuerrecht, dem Abgabenverfahrensrecht und in verfassungsrechtlichen Bezügen des Steuerrechts. Der vorliegende Beitrag ist die Schriftfassung eines anlässlich der 47. Zeller Arbeits- und Sozialrechtstagung gehaltenen Vortrages. Der Vortragsstil wurde im Wesentlichen beibehalten.DRdA 2012, 451 Heft 5 v. 1.10.2012

Das Entgelt ist sowohl für die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge nach dem ASVG als auch für die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer von Bedeutung. Dass der Entgeltbegriff in weiten Bereichen des ASVG und des EStG zwar im Ergebnis übereinstimmt, im Detail aber doch abweicht, soll der vorliegende Beitrag aufzeigen. Dabei wird erkennbar, dass die Unterschiede im Entgeltbegriff nicht immer durch die unterschiedliche Zielsetzung von ASVG und EStG gerechtfertigt werden können.

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