Die BV bildet in der gesetzlichen Betriebsverfassung des ArbVG das zentrale Instrument der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und nach herkömmlichen Verständnis zugleich das einzige, das für verbindliche kollektive Vereinbarungen zwischen BetriebsinhaberIn (BI) und Belegschaft zugelassen ist. Rechtspolitisch, aber auch rechtsdogmatisch wird diese Konzeption immer wieder in Frage gestellt und vor allem auch in jüngerer Zeit sind die Reichweite der Regelungsbefugnis der Betriebsparteien im Wege von Betriebsvereinbarungen nach Inhalt und Wirkungen vermehrt diskutiert sowie traditionelle Auslegungen verstärkt kritisiert worden. All dies bedarf einer genaueren Auseinandersetzung und Prüfung, ob und allenfalls inwieweit traditionelle Sichtweisen tatsächlich einer Korrektur bedürfen.