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Anwendung des kollektiven Arbeitsrechts auf arbeitnehmerähnlich beschäftigte Selbständige?

AbhandlungenRudolf MoslerDRdA 2012, 100 Heft 1a v. 1.3.2012

Klaus Firlei hat sich in einigen bahnbrechenden Arbeiten, die in "DRdA" veröffentlicht wurden, mit atypischer Arbeit, der Krise des Normalarbeitsverhältnisses und den damit im Zusammenhang stehenden Fluchttendenzen aus dem Arbeitsrecht, insb auch dem kollektiven Arbeitsrecht beschäftigt.1)1)Insb Flucht aus dem Arbeitsrecht, DRdA 1987, 271 und 411; Flucht aus dem Kollektivvertrag, DRdA 2001, 118 und 221. Er hat schon frühzeitig dramatische Funktionsverluste des Arbeitsrechts festgestellt und sich rechtsdogmatisch wie rechtspolitisch damit beschäftigt, ob bzw inwieweit dieser Flucht Einhalt geboten werden kann. Seine Vorschläge sind vielfältig und differenziert, sie betonen vor allem die Notwendigkeit des Zusammenspiels von Normen auf allen Ebenen und die Entwicklung einer "präventiven Strategie". Dazu gehört nach Firlei auch ein "kollektiver Flankenschutz", der ua die Ermächtigung für den KollV vorsieht, die Rechtsverhältnisse zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen und ihren Beschäftigern zu regeln.2)2)DRdA 1987, 414. Der folgende Beitrag untersucht, inwieweit generell die Instrumente des kollektiven Arbeitsrechts für arbeitnehmerähnliche Selbständige, also eine Teilgruppe der atypisch Beschäftigten, nutzbar gemacht werden können.

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