Neben den in den Medien prominent besprochenen Änderungen im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) durch die Novelle 2011 - wie etwa der Einführung von Einkommensberichten oder verpflichtenden Gehaltsangaben in Stelleninseraten - kam es auch im dazugehörenden Verfahrensrecht zu einigen Änderungen.1) Folgender Beitrag widmet sich nun diesem Aspekt der Novelle 2011 und hat das Ziel, das "Verfahren neu" vor der Gleichbehandlungskommission (GBK) für die Praxis darzustellen.2)