Im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes kommt dem Verhalten des Betriebsrates (BR) im betriebsverfassungsrechtlichen Vorverfahren eine wesentliche Bedeutung zu. Trotz der bereits mehr als 35-jährigen Geltungsdauer der entsprechenden Bestimmungen des ArbVG tauchen im (gerichtlichen) Alltag immer wieder Probleme in diesem Zusammenhang auf.