Zur Bedeutung von Nutzenverteilung und Interessenlage für den Arbeitnehmerbegriff1)1)Siehe dazu den Besprechungsaufsatz von Kietaibl/Reiner, Kein Arbeitsrecht am zweiten und dritten Arbeitsmarkt? Zur Bedeutung von Nutzenverteilung und Inte ressenlage für den Arbeitnehmerbegriff in diesem Heft, DRdA 2011, 526 ff.
Aus der RechtsprechungEntscheidungsbesprechungenDRdA 2011/54DRdA 2011, 561 Heft 6 v. 1.12.2011