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Zur Bedeutung von Nutzenverteilung und Interessenlage für den Arbeitnehmerbegriff1)1)Siehe dazu den Besprechungsaufsatz von Kietaibl/Reiner, Kein Arbeitsrecht am zweiten und dritten Arbeitsmarkt? Zur Bedeutung von Nutzenverteilung und Inte ressenlage für den Arbeitnehmerbegriff in diesem Heft, DRdA 2011, 526 ff.

Aus der RechtsprechungEntscheidungsbesprechungenDRdA 2011/54DRdA 2011, 561 Heft 6 v. 1.12.2011

OGH 26.1.2010 9 ObA 105/09w

OLG Linz 10.3.2009 12 Ra 5/09f

LG Ried im Innkreis 27.6.2008 14 Cga 123/07p

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