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Die Neuordnung der Arbeitskräftemigration nach Österreich ("Rot-Weiß-Rot-Karte")

Aktuelle SozialpolitikJohannes Peyrl (Wien)DRdA 2011, 476 Heft 5 v. 1.10.2011

Mit Juli 2011 wird die Zuwanderung von (hoch-) qualifizierten Arbeitskräften nach Österreich völlig neu geordnet. Anstelle des bisherigen Systems der "Schlüsselkräfte", das insb von Ersatzkraftstellung und Quoten geprägt war, kommt nun ein sogenanntes "kriteriengeleitetes Punktesystem" zur Anwendung. Grundlage dieses neuen Modells ist die Sozialpartnereinigung von Bad Ischl im Oktober 2010.1)1)Einigung der Österreichischen Sozialpartner zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und zur Schaffung eines kriteriengeleiteten Zuwanderungsmodells (Rot-Weiß-Rot-Card) http://www.sozialpartner.at/sozialpartner/badischl_2010/SozialpartnerpraesidenteneinigungIschl-I -zusammengefuehrt %285 %29.pdf (abgerufen am 20.7.2011). Die Arbeitskräftemigration wird dadurch breiter aufgefächert, da es nun anstelle des starren Systems der Schlüsselkräfte drei Säulen des Zuzuges für qualifizierte Erwerbstätige nach Österreich gibt, hinzu kommen auch Erleichterungen für StudienabsolventInnen. Aus europarechtlichen Notwendigkeiten (Umsetzung der Blue Card-Richtlinie [RL 2009/50/EG des Rates vom 25.5.2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung, ABl L 155 vom 18.6.2009]) wird der fremdenrechtlichen Farbenlehre auch die "Blaue Karte EU" hinzugefügt.

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