Der Arbeitnehmer-(AN-)begriff im Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Gemeinschaftsrecht differiert zum Teil erheblich und versteht sich sogar zum Teil explizit als eigenständiger Begriff, der nicht mit dem vertragsrechtlichen AN-Begriff übereinstimmt.
Anhand von Entscheidungen des OGH, des VwGH und des EuGH wird versucht, die Unterschiede des Begriffes AN bzw Dienstnehmer (DN) in den genannten Rechtsbereichen herauszuarbeiten.