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Grundrechte, Grundfreiheiten und der Vertrag von Lissabon: Neues zum Thema Kollektivverhandlungen und kollektive Maßnahmen*)*)Der Beitrag basiert auf einem Vortrag im Rahmen der Fachtagung der AK NÖ "Sozialpolitische Auswirkungen des Vertrages von Lissabon auf Österreich und die Europäische Union" am 22.9.2010.

AbhandlungenBarbara WeichselbaumDRdA 2011, 103 Heft 2 v. 1.4.2011

Der Vertrag von Lissabon hat im Grundrechtsbereich einiges an Neuerungen gebracht - so insb einen eigenen Grundrechtskatalog für die Europäische Union. Gleichzeitig bleibt die EU aber auch auf die Grundrechte der EMRK verpflichtet und soll der EMRK sogar beitreten. Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, welche Auswirkungen der Vertrag von Lissabon auf das Verhältnis Grundrechte und Grundfreiheiten hat. Dabei soll die Rspr des EuGH zum in Art 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: GRC) verankerten Recht auf Kollektivmaßnahmen und Kollektivverhandlungen einer kritischen Evaluierung unterzogen und die Notwendigkeit ihrer Weiterentwicklung im Lichte der Rspr des EGMR aufgezeigt werden.

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