Aufgrund der am 4.2.2000 erfolgten Angelobung der aus der vorgezogenen Nationalratswahl vom 3.10.1999 hervorgegangenen Regierung aus FPÖ und ÖVP wurden von den 14 weiteren Mitgliedern der Europäischen Union die diplomatischen bilateralen Beziehungen mit Österreich auf Minister- und Kanzlerebene bis einschließlich 12.9.2000 eingefroren. Der Regierungswechsel hatte auch zur Folge, dass durch die BundesministerienG-Novelle 2000 (BGBl I 2000/16) die zuvor im BM für Arbeit, Gesundheit und Soziales zusammengefassten arbeits- und sozialrechtlichen Kompetenzbereiche für die nächsten knapp neun Jahre - nämlich bis zur BundesministerienG-Novelle 2009 (BGBl I 2009/3) - auf das BM für soziale Sicherheit und Generationen einerseits und das BM für Wirtschaft und Arbeit andererseits aufgeteilt wurden.