Die wie immer sehr gut besuchte Tagung im beeindruckenden Ambiente des Klostersaals der Pfarrkirche Traunkirchen war, in bemerkenswerter Breite, dem offenbar unerschöpflichen Thema "Betriebsvereinbarungen" (BVen) gewidmet. Den Anfang machte Hon.-Prof. HR Dr. Gerhard Kuras, Richter des OGH. Der Referent ging auf das diesjährige Thema an Hand der Problematik von Entgeltregelungen in BVen ein. Nach einer Erläuterung des Zusammenspiels der Rechtsquellen verschiedener Ebenen (Arbeitsvertrag, BV, Kollektivvertrag [KollV]) sowie einer Beleuchtung der allgemeinen Möglichkeiten und Grenzen der Entgeltgestaltung und der Mitbestimmungspflichtigkeit ging der Vortragende im Detail auf die einzelnen Rechtsgrundlagen im ArbVG ein. Besondere Beachtung fand die Frage, ob es zu einer Nachwirkung der jeweiligen BVen kommt ("besser als nichts") oder nicht ("besser nichts als das"). Trotz gezielter Fragen des Auditoriums ließ sich der Vortragende, um etwaigen Folgeprozessen nicht vorzugreifen (vgl die "Pay for Performance"-OGH-E 9 ObA 144/07b, DRdA 2009, 307 ff [Jabornegg]), keine konkrete Prognose über etwaige Ersatzansprüche bzw Konversionsmöglichkeiten entlocken, die bei fehlender BV über ein Leistungsentgeltsystem bestehen könnten.