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Soziale Sicherheit und menschenwürdige Arbeit - 90 Jahre Internationale Arbeitsorganisation - Teil 2

AbhandlungenWalter GeppertDRdA 2010, 112 Heft 2 v. 1.4.2010

Mit der 1919, vor 90 Jahren auf der Pariser Friedenskonferenz geschaffenen Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/ILO) wurde zum ersten Mal in der Welt die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft und die Zuständigkeit einer internationalen Organisation für Angelegenheiten anerkannt, die bis dahin (als sozialpolitische Maßnahmen) ausschließlich in den inneren Aufgabenbereich der einzelnen Staaten fielen. Die Ziele und die für die IAO geltenden Werte finden sich in ihrer, 1944 mit der "Erklärung von Philadelphia" modifizierten und damals auch auf alle schutzbedürftigen Menschen ausgerichteten Verfassung - Richtlinien (RLen), die auch für den seit langem in Diskussion stehenden Globalisierungsprozess und dessen sozialer Flankierung gelten. Aufgabe der IAO ist es, für eine sozial ausgewogene Ausrichtung der (Welt-)Wirtschaftsordnung zu sorgen. Im Allgemeinen will sie das über die Verabschiedung von - unter Mitwirkung der Sozialpartner - formulierten Konventionen erreichen, die von den Mitgliedstaaten noch ratifiziert werden müssen, um im eigenen Land wirksam zu werden. Die IAO selbst kann ihren Arbeits- und Sozialrechtskonventionen nur über öffentlichen Druck auf diplomatischer Ebene die im Prinzip gebührende Geltung verschaffen. Mit der zunehmenden Globalisierung sind die von ihr fixierten länderübergreifenden Arbeits- und Sozialstandards aber auch ein wichtiger Wettbewerbsfaktor geworden, was ab Mitte der 1990er Jahre die internationale Gewerkschaftsbewegung veranlasste, den Einbau von Sozialklauseln in Handelsvereinbarungen zur Diskussion zu stellen.

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