Das Jahr 1910 birgt neben Vorschriften, wie der Ladenschlussverordnung (-VO) vom 14.1.1910, RGBl 1910/19, mit der die Sperrstunde von 21 Uhr auf 19 Uhr vorverlegt wurde und dem Gesetz vom 22.12.1910, RGBl 1910/242, mit dem die Errichtung eines Wohnungsfürsorgefonds normiert wurde, einen wahren Meilenstein der Geschichte des Arbeitsrechts.