Unter dem Begriff der Belästigung verbieten das Gleichbehandlungsgesetz1) (GlBG) und das Behinderteneinstellungsgesetz2) (BEinstG) eine Reihe von diskriminierenden Verhaltensweisen im Zusammenhang mit einem der gesetzlich normierten Diskriminierungsgründe. Eine Belästigung kann dabei durch DienstgeberInnen (DG) selbst oder durch Dritte, wie KollegInnen, LieferantInnen und KundInnen im Rahmen des Dienstverhältnisses erfolgen. Aber auch eine Belästigung außerhalb des Dienstverhältnisses, zB im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme, wird tatbestandlich erfasst. Hier kommen KursleiterInnen, SchulungskollegInnen und auch FunktionärInnen von Interessenvertretungen als mögliche BelästigerInnen in Betracht.3)