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Europäische Grundfreiheiten und nationales Sozial(leistungs)recht1)1)Aktualisierte und nur geringfügig erweiterte (sowie mit den wichtigsten Anmerkungen versehene) schriftliche Fassung des bei der 44. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht am 27.3.2009 in Zell am See gehaltenen Vortrages. Wie bereits dieses Referat ist auch der vorliegende Beitrag dem Andenken an den langjährigen Präsidenten und späteren Ehrenpräsidenten der Gesellschaft em.o.Univ.-Prof. Dr.h.c. DDr. Hans Floretta gewidmet, unter dessen Ägide ich meine ersten wissenschaftlichen Schritte machen durfte und der kurz vor "seiner" Zeller Tagung im 87. Lebensjahr verstorben ist.

AbhandlungenWalter J. PfeilDRdA 2010, 12 Heft 1 v. 1.2.2010

Obwohl das Sozialleistungsrecht weitestgehend in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegt, sind von den Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts und deren extensiver Auslegung durch den EuGH zahlreiche Einflüsse auf die nationalen Sozialsysteme ausgegangen. Diese "Eingriffe" und deren Berechtigung werden im vorliegenden Beitrag anhand von aktuellen Beispielen einer kritischen Bewertung auch in rechtspolitischer Sicht unterzogen.

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