Obwohl das Sozialleistungsrecht weitestgehend in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegt, sind von den Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts und deren extensiver Auslegung durch den EuGH zahlreiche Einflüsse auf die nationalen Sozialsysteme ausgegangen. Diese "Eingriffe" und deren Berechtigung werden im vorliegenden Beitrag anhand von aktuellen Beispielen einer kritischen Bewertung auch in rechtspolitischer Sicht unterzogen.