Die Richtlinie (RL) 94/45/EG zum Europäischen Betriebsrat (EBR) stammt aus dem Jahre 1994. Bereits damals war vorgesehen, dass spätestens zum 22.9.1999 die Anwendung der RL überprüft wird und erforderlichenfalls entsprechende Änderungen vorgenommen werden. Fast zehn Jahre danach wurde nun eine Neufassung beschlossen.
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