Im Regierungsprogramm für die 24. Gesetzgebungsperiode wird dem sozialpolitisch wichtigen Thema "Pflege und Betreuung" große Aufmerksamkeit zugemessen. Im Kapitel "Soziales und Gesundheit" wurde von den Koalitionspartnern bereits eine bessere sozialversicherungs-(sv-)rechtliche Absicherung von pflegenden und betreuenden Angehörigen durch die unbefristete Übernahme der gesamten Pensionsversicherungs-(PV-)beiträge ab der Pflegestufe 3 sowie die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung (KV) ab der Pflegestufe 3 vereinbart.