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Verbesserungen im Sozialversicherungsrecht für pflegende Angehörige

Aktuelle SozialpolitikMonika WeissensteinerDRdA 2009, 455 Heft 5 v. 1.10.2009

Im Regierungsprogramm für die 24. Gesetzgebungsperiode wird dem sozialpolitisch wichtigen Thema "Pflege und Betreuung" große Aufmerksamkeit zugemessen. Im Kapitel "Soziales und Gesundheit" wurde von den Koalitionspartnern bereits eine bessere sozialversicherungs-(sv-)rechtliche Absicherung von pflegenden und betreuenden Angehörigen durch die unbefristete Übernahme der gesamten Pensionsversicherungs-(PV-)beiträge ab der Pflegestufe 3 sowie die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung (KV) ab der Pflegestufe 3 vereinbart.

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