Im Jahr 1933 verschärfte sich die allgemeine wirtschaftliche und politische Krise weiter und erreichte am 4. März einen weiteren Höhepunkt: Nach dem Rücktritt der drei Präsidenten des Nationalrates verkündete die Regierung dessen "Selbstauflösung" (vgl dazu etwa Brauneder, Österreichische Verfassungsgeschichte9 [2003] 232) und erließ bereits drei Tage später die erste auf § 1 Abs 1 des Kriegswirtschaftlichen ErmächtigungsG (RGBl 1917/307) - welcher "die Regierung [ermächtigte], während der Dauer der durch den Krieg hervorgerufenen außerordentlichen Verhältnisse durch Verordnung die notwendigen Verfügungen zur Förderung und Wiederaufrichtung des wirtschaftlichen Lebens, zur Abwehr wirtschaftlicher Schädigungen und zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und anderen Bedarfsgegenständen zu treffen" - gestützte Verordnung (VO). Ihr folgte im Laufe dieses Jahres - auch im Bereich des Arbeitsrechts und des Sozialrechts - eine große Anzahl weiterer VOen.