Am 28.12.2007 wurde ein Bundesgesetz kundgemacht, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), das Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG), das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) und das NichtschwerarbeitsG geändert wurden (BGBl I 2007/104). Die Neuerungen sind vom Grundsatz bestimmt, freien DienstnehmerInnen (DN) und Selbstständigen Schutz bei Erwerbslosigkeit zu gewähren. Zudem wurde die Novelle zum Anlass genommen, neben geringfügigen Verbesserungen bei der Bildungskarenz neuerlich die Zumutbarkeits- und Verfügbarkeitsbestimmungen zu verschärfen und die Datenerfassungsmöglichkeiten massiv auszuweiten. Im Folgenden werden vor allem die Schwerpunkte im Bereich des Arbeitslosenversicherungsrechts dargestellt.