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Verpflichtung zur innerbetrieblichen Ausschreibung von Arbeitsplätzen?

Aus der Praxis - für die PraxisAndreas GerhartlDRdA 2008, 181 Heft 2 v. 1.4.2008

1. Einleitung

Das GlBG und das BEinstG enthalten Verbote der Diskriminierung von ArbeitnehmerInnen (AN) beim beruflichen Aufstieg, insb bei Beförderungen, aufgrund eines diskriminierungsgeschützten Merkmals1)1)Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Behinderung. und sehen bei Verletzung dieser Bestimmungen auch Schadenersatzansprüche vor.2)2)§§ 12 Abs 5 und 26 Abs 5 GlBG; § 7e Abs 2 BEinstG. Fraglich ist aber, ob der Arbeitgeber (AG) verpflichtet ist, den AN über das Freiwerden von Arbeitsplätzen, die für diesen mit einem beruflichen Aufstieg verbunden wären, zu informieren.

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