1. Einleitung
Das GlBG und das BEinstG enthalten Verbote der Diskriminierung von ArbeitnehmerInnen (AN) beim beruflichen Aufstieg, insb bei Beförderungen, aufgrund eines diskriminierungsgeschützten Merkmals1) und sehen bei Verletzung dieser Bestimmungen auch Schadenersatzansprüche vor.2) Fraglich ist aber, ob der Arbeitgeber (AG) verpflichtet ist, den AN über das Freiwerden von Arbeitsplätzen, die für diesen mit einem beruflichen Aufstieg verbunden wären, zu informieren.