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Rehabilitation in der Pensionsversicherung1)1)Schriftliche Fassung des im März 2007 gehaltenen Vortrages anlässlich der 42. Tagung der Österr Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Zell am See.

AbhandlungenBeatrix KarlDRdA 2008, 103 Heft 2 v. 1.4.2008

Rehabilitationsmaßnahmen in der Pensionsversicherung (PV) werden mit dem Ziel gewährt, Behinderte bis zu einem solchen Grad ihrer Leistungsfähigkeit herzustellen oder wiederherzustellen, der sie in die Lage versetzt, im beruflichen und wirtschaftlichen Leben und in der Gemeinschaft einen ihnen angemessenen Platz möglichst dauernd einnehmen zu können (§ 300 Abs 3 ASVG, § 157 Abs 3 GSVG und § 150 Abs 3 BSVG). Zu diesem Zweck werden von der PV medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen erbracht.2)2)Siehe dazu Frank, Berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation in der Pensionsversicherungsanstalt, SozSi 2005, 438; Müller, Der Rehabilitationsplan 2004 der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), SozSi 2005, 432.

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