Die europäischen Sozialpartner haben 2002 das erste sog autonome Rahmenabkommen abgeschlossen, das rechtliche Mindeststandards für die Beschäftigung von TelearbeitnehmerInnen (-AN) festlegt. In den letzten Jahren folgten weitere Vereinbarungen, die von den nationalen Sozialpartnern entsprechend den jeweiligen nationalen Verfahren und Gepflogenheiten umzusetzen sind. Das jüngste autonome Rahmenabkommen über Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz1) wurde am 26.4.2007 abgeschlossen. Gleichzeitig liegen die ersten praktischen Erfahrungen mit dieser "autonomen" Umsetzungsart vor.