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Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld durch ausländische Beschäftigungszeiten

Der praktische FallGünter KrapfDRdA 2008, 63 Heft 1 v. 1.2.2008

Mit den EU-Erweiterungen 2004 und 2007 sind zwölf neue Länder der Europäischen Union (EU) beigetreten. Die Bürger dieser Staaten werden in Zukunft vermehrt von der Freizügigkeit innerhalb der EU Gebrauch machen, wovon Österreich durch die relative geographische Nähe und die unmittelbar bevorstehende (Teil)Öffnung des Arbeitsmarktes im besonderen Maße betroffen sein wird. Damit werden bei der Beurteilung von Sozialversicherungs-(SV-)ansprüchen Sachverhalte mit Beschäftigungszeiten in verschiedenen Ländern häufiger als bisher zu beurteilen sein. Dies gilt insb auch für die Beurteilung des Anspruches auf Arbeitslosengeld, die zusätzlich durch das Zusammenfallen von unselbstständigen und selbstständigen Beschäftigungszeiten sowie die Weiterführung von Erwerbstätigkeiten erschwert wird.

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