Wenn ArbeitnehmerInnen (AN) in einem anderen Staat eingesetzt werden als jenem, in dem das üblicherweise geschieht bzw in dem ihr Arbeitgeber (AG) seinen Sitz hat, steht häufig die Anwendung der vertrauten Arbeitsrechtsvorschriften in Frage. Das wird vor allem dann zum Problem, wenn der grenzüberschreitende Einsatz benutzt wird, um sonst maßgebende Mindeststandards zu unterlaufen. Da damit nicht nur eine Verschlechterung für die AN, sondern auch eine nachhaltige Wettbewerbsverzerrung droht, bestehen auf unterschiedlichen Ebenen Vorkehrungen zur zumindest teilweisen Absicherung dieser Standards. Der vorliegende Beitrag bemüht sich um eine kritische Bestandsaufnahme dieser Regelungen und beleuchtet zudem einige aktuelle Anwendungsfragen.