Das sog "Hausbetreuungs"gesetz (HBeG - Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden, BGBl 2007/33) wurde am 19.6.2007 im Nationalrat mehrheitlich beschlossen und trat mit 1.7.2007 in Kraft. Es regelt nicht, wie man aufgrund des Titels annehmen könnte, Tatbestände der Betreuung von Immobilien, sondern jene der Betreuung von Personen in ihrem eigenen Haushalt.