Im Jahr 1957 sind unter den arbeits- und sozialrechtlichen Neuerungen vor allem zwei neu erlassene Gesetze hervorzuheben, das BG über den Mutterschutz (BGBl 1957/76) sowie das BG über die Pensionsversicherung (PV) der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen (Gewerbliches Selbständigen-PV-G - GSPVG) (BGBl 1957/292).