Zu einigen Grundfragen bzgl der Risikoverteilung bei Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers (AN) aus wichtigem persönlichen Grund bestehen insb in der Lehre unterschiedliche Auffassungen. Dies legt es nahe, einige Grundlagen zu § 1154b Abs 5 ABGB und zur AN-Sphäre erneut zu erörtern. Daneben besteht auch Unklarheit hinsichtlich der Rechtsfolgen, die eintreten sollen, wenn bei Arbeitsverhinderung aus der AN-Sphäre § 1154b Abs 5 ABGB nicht eingreift. Diesen Fragen widmet sich der zweite Teil des Aufsatzes.