OGH 16.12.2005 9 ObA 68/05y
§§ 29, 97 Abs 1 Z 4, 109 Abs 3 ArbVG
1. Mündliche oder konkludente Vereinbarungen zwischen Belegschaft und Betriebsinhaber sind - mögen sie auch durch Betriebsvereinbarung (BV) regelbare Angelegenheiten zum Gegenstand haben - keine BVen.