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Wesen und Begriff des Sozialplans

Aus der RechtsprechungEntscheidungsbesprechungenDRdA 2007/14DRdA 2007, 132 Heft 2 v. 1.4.2007

OGH 16.12.2005 9 ObA 68/05y

§§ 29, 97 Abs 1 Z 4, 109 Abs 3 ArbVG

1. Mündliche oder konkludente Vereinbarungen zwischen Belegschaft und Betriebsinhaber sind - mögen sie auch durch Betriebsvereinbarung (BV) regelbare Angelegenheiten zum Gegenstand haben - keine BVen.

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