Durch die jüngsten Novellen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) und des Landarbeitsgesetzes 1984 (LAG) lt BGBl I 2006/147, in Kraft getreten am 12.8.2006, wurden die notwendigen Anpassungen vorgenommen, um dem EuGH-Urteil gegen die Republik Österreich vom 6.4.2006, Rs C-428/04 ,1) wegen des Verstoßes gegen die Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie (-RL) über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit nachzukommen. Daraus ergeben sich folgende Änderungen: