Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 (SRÄG) wurde - nach Einspruch des Bundesrates - am 12.7.2006 mit Beharrungsbeschluss im Nationalrat beschlossen und am 27.7.2006 unter BGBl I 2006/131 kundgemacht.
Es beinhaltet Änderungen zum ASVG, GSVG, BSVG, BKUVG und AlVG. Schwerpunkte sind ua die Mitversicherung von Lebensgefährten, Neuregelung des Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen, Verlängerung der Schutzfrist nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherung (KV).