Der Streit bezüglich einer Lösung in der Probezeit zwischen einem Arbeitgeber (AG) und einem Arbeitnehmer (AN), der seinen Präsenzdienst noch nicht abgeleistet hat, wirft die Frage auf, inwieweit AG-seitige Beendigungen, welche durch noch nicht abgeleistete Präsenzdienste motiviert sind, gegen das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)1) verstoßen. Weiters ist zu klären, ob ein derartiger Verstoß vorliegt, wenn eine Bewerbung deswegen von einem AG abgelehnt wird.