Mit 1.5.2004 wurde im Kollektivvertrag (KollV) für die Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe der Anspruch auf Dienstreisevergütungen, insb auf ein Taggeld, neu geregelt. Danach erhalten Bauarbeiter auch dann einen Grundanspruch auf Taggeld für die (auswärtige) Tätigkeit auf einer Baustelle, wenn sie täglich an ihren Wohnort zurückkehren. Als "Gegenleistung" dafür wurde aber bei vielen eine Kürzung des über-kollv-lichen Bruttostundenlohnes vorgenommen. Der folgende Sachverhalt hat sich daher bei fast allen österr Bauunternehmen in ähnlicher Weise ereignet. Nach der Darstellung der maßgeblichen Regelungen des KollV soll daher deren Regelungsgehalt beurteilt und deren Zulässigkeit geprüft werden.