Beim EuGH sind zwei Vorabentscheidungsverfahren anhängig, die erstmals die Zulässigkeit gewerkschaftlicher Arbeitskampfmaßnahmen vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechtes zum Gegenstand haben. Beide Fälle haben einen großen Diskussionsprozess innerhalb der europäischen Gewerkschaften ausgelöst.