Kommt es zu einem Dienstverhältnis zwischen einer Personalleasingfirma aus dem EU-Ausland und einem österr Arbeitnehmer (AN) mit dem Ziel, ausschließlich in Österreich beschäftigt zu werden, ist die Frage des auf dieses Dienstverhältnis anwendbaren Rechts, des Gerichtsstandes und der Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung im Falle eine Konfliktes zu klären.